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Solaranlage

Solarpaket 1 - Was ändert sich für Hausbesitzer und Mieter?

Mit den Bestimmungen vom Solarpaket 1 soll der Ausbau der Photovoltaik auch in 2024 weiter beschleunigt werden. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Geschrieben von Armin Hirschfeld

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2024

Am 26.04.2024 wurde das Solarpaket 1 im Bundestag beschlossen. Dieses beinhaltet neben Änderungen für gewerbliche Betreiber von PV-Anlage auch wesentliche Aktualisierungen für Hausbesitzer und Mieter, welche Solaranlagen und Balkonkraftwerke für den eigenen Bedarf nutzen wollen.

Mit dem Solarpaket 1 wurden insgesamt einige Prozesse entbürokratisiert, Entlastungen für Anlagenbetreiber umgesetzt und neue Anreize für den Ausbau der Photovoltaik geschaffen. Die neuen Bestimmungen sind teil der Bestrebungen der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland weiter zu beschleunigen und die beschlossenen Klimaziele zu erreichen.

Wir von Hausguru haben hier alle relevanten Änderungen für Sie als Hausbesitzer oder Mieter zusammengefasst.

Keine Anmeldung mehr von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber

Die Anmeldung einer Balkon PV-Anlage beim Netzbetreiber ist nicht mehr länger notwendig. Bisher musste diese immer beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Registrierung beim Marktstammdatenregister wird ebenfalls einfacher, indem die Anzahl der Fragen zur Anmeldung verringert wird.

Zähler darf rückwärts laufen bei eingespeistem Strom

Die Verwendung von Balkonkraftwerken auch bei rückwärtsdrehenden Zählern ist ab jetzt möglich. Bisher konnte der Netzbetreiber die Nutzung eines Balkonkraftwerks verbietenwenn noch kein Zweirichtungszähler verbaut war. Aufgrund der Abrechnung ist es für den Netzbetreiber einfacher, dass der Stromzähler sich nur in eine Richtung dreht. 

Das Problem dabei war dabei allerdings, dass der Netzbetreiber selber dafür verantwortlich ist, die Zähler auszutauschen und zu aktualisieren. Ist dies noch nicht geschehen, hatte man keine Möglichkeit, etwas gegen die Vorschrift des Netzbetreibers zu unternehmen.

Das ändert sich also jetzt und Sie können Ihre Balkon Solaranlage auch in Betrieb nehmen, wenn noch ein alter bzw. rückwärtsdrehender Zähler verbaut ist.

Weniger Bürokratie für Weitergabe von Strom innerhalb eines Gebäudes

Spannende Möglichkeiten ergeben sich dank des Solarpakets 1 auch für die Verteilung und Weitergabe von Strom innerhalb eines Wohngebäudes. Geben Sie als Photovoltaikanlagenbetreiber Solarstrom an andere Wohnungseigentümer oder Wohnmieter weiter, werden Sie ab sofort weitestgehend von der Lieferantenpflicht ausgenommen

In der Vergangenheit war es bisher so geregelt, dass wenn Sie Strom an andere Parteien weitergegeben, haben Sie den Charakter eines gewerblichen Händlers hatten und sind damit von der Lieferantenpflicht betroffe. Das hat dazu geführt, dass die Weitergabe von Strom innerhalb einer Wohngemeinschaft wie etwa einem Mehrfamilienhaus mit viel Bürokratie verbunden war. 

Ebenso entfällt in diesem Fall die Pflicht zur Reststromlieferung, welche den Betreibern von Solaranlagen bisher vorschrieb, dass dass sie ihre Mieter mit sogenannten Reststrom versorgen können müssen, z.B. an wolkigen Tagen oder nachts.

Stromspeicher aus dem Netz laden ist jetzt erlaubt

Der Stromspeicher kann ab sofort auch aus dem Netz geladen werden. Bisher war das nur in eine Richtung möglich, also den entweder nur Stromspeicher aus dem Netz laden oder nur Strom aus dem Speicher ins Netz einspeisen. Mit dem Solarpaket 1 ändert sich dieser Sachstand jetzt und es ist in beide Richtungen möglich.

Diese Änderung ist besonders für Anlagenbetreiber interessant, die einen Stromspeicher besitzen oder sich in Zukunft einen anschaffen möchten. Denn jetzt erlangen sie die nötige Flexibilität, um ihren Stromspeicher etwa im Winter zu günstigen Tarifen zu laden und die Energie zu nutzen, wenn der aktuelle Strompreis hoch ist. anstatt ihn teuer einzukaufen.

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PV-Module Tauschen bei bestehender Anlage ist jetzt erlaubt

PV Module bei einer bestehenden Solaranlage tauschen ist jetzt erlaubt. Bisher war das nur bei beschädigten oder gestohlenen Komponenten der Fall. Tatsächlich ist es aber für viele Hausbesitzer interessant, ihre Solaranlage zu aktualisieren, weil die Module entweder an Leistung nachgelassen haben oder die neue Technologie mit verbesserter Leistung interessanter geworden ist, um eine Photovoltaikanlage mit höheren Erträgen zu betreiben.

Die Anschaffung einer neuen Solaranlage war zwar weiterhin möglich, aber viele Hausbesitzer haben darauf verzichtet, weil sie damit auf ihre bisherige hohe Einspeisevergütung verzichten mussten und die niedrigere neue Einspeisevergütung in Kauf nehmen mussten. Das hat diesen Prozess sehr unattraktiv gemacht, was jetzt mit dem Solarpaket 1 geändert wird.

Die neue Berechnung besagt, dass einfach geschaut wird, wie viele kW Peak dazu gekommen sind. Nur die zusätzlichen kWp werden mit der aktuellen Einspeisevergütung berechnet. So können Sie für die Größe der bisherigen Anlage ihre alte Einspeisevergütung behalten und können von der neuen Technologie bzw der höheren Leistung trotzdem profitieren.

Sicher ist die neue Regelung immer noch nicht perfekt und wird auch weiterhin dazu führen, dass bestehende Solaranlagenbetreiber auf eine Erneuerung verzichten, aber es ist zumindest schon mal ein Schritt in die richtige Richtung und verbessert die aktuelle Gesetzgebung, wo ein Austausch bei gleicher Einspeisevergütung gänzlich verboten war.

5 Jahre länger den Strom-Marktwert für ausgeförderte Solaranlagen bekommen

Gute Neuigkeiten für Betreiber von ausgeförderten Solaranlagen: Also Anlagen die schon länger als 20 Jahre im Betrieb sind und nicht mehr von der Einspeisevergütung aus dem EEG profitieren.

Bisher gab es für diese Solaranlagenbetreiber deswegen als Alternative die Möglichkeit , Strom ins Netz einzuspeisen und dafür den Marktwert für Strom zu erhalten, statt komplett leer auszugehen. Die Netzbetreiber müssen Ihnen nämlich die Einspeisung weiterhin vergüten - allerdings nur zeitlich begrenzt.

Diese Regelung wurde jetzt um 5 Jahre verlängert, damit die PV-Anlagenbetreiber nach wie vor eine Möglichkeit haben, ihren Strom einzuspeisen und gleichzeitig dafür Geld zu erhalten.

Es wird sich in Zukunft noch herausstellen, wie sich diese Regelung noch entwickelt.

Fazit und Zusammenfassung

Auch wenn das Solarpaket 1 viel später als geplant umgesetzt wurde, so ist doch der klare Wille der Regierung zu erkennen, die erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Bürokratie zur Umsetzung der Energiewende zu senken.

Auch wird die Zugänglichkeit zum Thema Photovoltaik selbst für Mieter vereinfacht, indem die Vorgaben zugunsten der zukünftigen Anlagenbetreiber ausgelegt werden. 

Übrigens ist das Solarpaket 1 nur ein Bestandteil weiterer Reformen in der Energiepolitik. So werden wir in den nächsten Monaten noch weitere Gesetzesänderungen bekommen, um den Ausbau von der Photovoltaik in Deutschland weiter zu beschleunigen.

Hilfe

Benötigen Sie Hilfe oder wollen Sie sich einfach mit einem Experten austauschen? Kein Problem! Lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Häufig gestellte Fragen

Ab wann tritt das Solarpaket 1 in Kraft?

Die Bestimmungen des Solarpaket 1 sind zunächst nur jeweils von Bundestag und Bundesrat am 26.04.2024 verabschiedet worden. Diese Bestimmungen treten erst bei Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der genaue Zeitpunkt ist unbekannt.

Welche Änderungen gibt es im Solarpaket 1 für Mehrfamilienhäuser?

Für Mehrfamilienhäuser kommen dank dem Solarpaket 1 spannende Neuerungen. So kann Strom ohne Lieferantenpflicht an Nachbarn weitergegeben werden. Mieterstrom wird jetzt auch für gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen wie Garagen (ohne Netzdurchleitung) gefördert.

Was ändert sich mit dem Solarpaket 1 bei Balkonkraftwerken für Mieter?

Sobald das Solarpaket 1 in Kraft tritt, entfällt eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Außerdem kann alter Drehscheibenzähler für den Betrieb einer Balkon-Solaranlage genutzt werden, auch ohne die Einwilligung des Netzbetreibers.

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